Auszüge aus unserer Satzung (zuletzt geändert am 21. Dezember 2000):

§ 2       Zweck des Vereins

(1) Der Verein ist ein Zusammenschluss von im Medienbereich Tätigen, die die soziale Not, der sie bei ihrer Tätigkeit im In- und Ausland begegnen, lindern wollen.

(2) Der Verein setzt sich für den Schutz und die Hilfe für Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind, und für die Unterstützung von Verbrechensopfern ein. Der Verein will in der Öffentlichkeit ein Be­wusstsein für die Not dieser Menschen schaffen und die Bürger für ideelle und materielle Hilfe gewinnen.

Ebenso setzt sich der Verein für die Unterstützung von Journalisten ein, die durch ihre Tätigkeit in Not geraten sind. Dies erfolgt durch finanzielle Unterstützung sowie durch Sachhilfe.

(3) Der Verein erfüllt seinen satzungs­gemäßen Zweck durch Sach-, Personal- und finanzielle Hilfe. Er organisiert Transporte mit humanitärer Hilfe. Hiermit fördert der Verein durch den persönlichen Kontakt zwischen Helfern und Hilfsempfängern zwischenmenschliche Begegnungen der Völker.

(4) Er veranstaltet außerdem Tagungen, deren Inhalte dem Vereinszweck entsprechen. Diese Veranstaltungen sollen durch Informationen über fremde Kulturen zum Abbau gegenseitiger Vorurteile führen und so zur Entwicklung und Stärkung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Völkern beitragen.

(5) Die Grundlage für die Tätigkeit des Vereins sind das Recht und die Freiheit, wie sie im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankert sind. Der Verein orientiert sich außerdem an der KSZE-Schlussakte von Helsinki, der Europäische Menschenrechtskonvention und der Charta der Vereinten Nationen. Der Verein erfüllt seine Aufgaben nach freiheitlich-demokratischen Grundsätzen, unparteiisch und unabhängig von politischen Parteien, Regierungen, Weltanschauungen, Wirtschafts- und Finanzgruppen.

§ 3       Gemeinnützigkeit des Vereins

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Aufgaben im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Er dient:

·      der Förderung der Fürsorge für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, insbesondere der Organisation von humanitärer Hilfe, der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, der Linderung von sozialer Not, der Hilfestellung für Verbrechensopfer, sowie die Unterstützung von Medienschaffenden, die durch ihre Tätigkeit in Not geraten sind.

·      der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständi­gungsgedankens.

(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(4) Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins „Internationales Komitee: Journalisten helfen e.V.“ sind dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Satzungsänderungen, welche die unter Absatz (1) genannten Zwecke betreffen, bedürfen der Einwilligung des Finanzamts.

© 2012 by Internationales Komitee:Journalisten helfen e.V.

Der Nachdruck (auch Auszugsweise) bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vorstands.

Sollten Sie an der vollständigen Satzung interessiert sein,
wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Internationales Komitee:
Journalisten helfen e.V.
c/o Dr. Nikolai A. Behr
Cuvilliésstr. 23
D-81679 München

E-Mail: info@komitee.org